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jens detmering - detmering design - design & ideen manufaktur - Baakenallee 10 - 20457 Hamburg
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Umsatzsteuer-ID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE252041454
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen Berufsbezeichnung: freiberuflicher Art Director
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UrheberrechtJens Detmering / jens detmering design ist bestrebt, in allen Publikationen geltende Urheberrechte zu beachten. Sollte es trotzdem zu einer Urheberrechtsverleztung kommen, wird jens detmering design das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung entfernen bzw. mit dem entsprechenden Urheberrecht kenntlich machen. Alle innerhalb des Internetangebots genannten und gegebenenfalls durch dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch rechte Dritter geschützt sind. Das Urheberecht für die eigenen Inhalte von www.detmering-design.de liegt bei jens detmering. Eine Vervielfältigung von Grafiken, Sounds und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von jens detmering design nicht gestattet.
RechtswirksamkeitDieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.
1) Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Jeder Jens Detmering bzw. jens detmering design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Jens Detmering / jens detmering design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß
gegen diese Bestimmung berechtigt Jens Detmering / jens detmering design, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen
SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4 Jens Detmering / jens detmering design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der
Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 Jens Detmering / jens detmering design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Jens Detmering / jens detmering design zum Schadenersatz.
Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt
unberührt.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2) Vergütung
2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen
mit einem konkreten Angebot getroffen wurden. Ist der Auftraggeber mit den Entwürfen nicht oder nur teilweise zufrieden oder wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen
(siehe 8.1). Die geleistete Arbeitszeit für Entwürfe muss laut Vereinbarungen bezahlt werden (siehe 2.4). Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Ein verbindlicher Vertrag mit allen Regeln und
Pflichten kommt dann zu Stande, wenn der Auftraggeber mein Angebot schriftlich oder in elektronischer Form per E-Mail bestätigt hat und damit auch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert hat.
2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und / oder Reinzeichnungen mitgeliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3 Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Jens Detmering / jens detmering design berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen
der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4 Die Anfertigung von allen Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Jens Detmering / jens detmering design für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig (auch nicht vom Auftraggeber akzeptierte Entwürfe), sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist.
3) Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über
längere Zeit oder erfordert er von Jens Detmering / jens detmering design hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlags-Zahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von
50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2 Bei Zahlungsverzug kann Jens Detmering / jens detmering design Verzugszinsen in Höhe der tagesaktuellen Zinssatz der Deutschen Bundesbank (Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 S.
2 BGB. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen (Der Basiszinssatz
für die Zeit vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 beträgt 3,19 Prozent). Damit ergeben sich zum jetzigen Stand folgende gesetzliche Verzugszinssätze:
· für Verbraucher: 8,19 Prozent
· für den unternehmerischen Geschäftsverkehr: 11,19 Prozent
Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon unberührt.
4) Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2 Jens Detmering / jens detmering design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Jens Detmering / jens detmering design
entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Jens Detmering / jens detmering design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Jens Detmering / jens detmering design im Innenverhältnis von
sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5) Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der
Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4 Jens Detmering / jens detmering design ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Comupter erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dieses gesondert zu
vereinbaren und zu vergüten. Hat Jens Detmering / jens detmering design dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Jens Detmering / jens detmering design geändert werden.
6) Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Jens Detmering / jens detmering design Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch Jens Detmering / jens detmering design erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Jens Detmering / jens detmering design berechtigt, nach eigenem Ermessen
die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber Jens Detmering / jens detmering design 3 bis 5 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Jens Detmering / jens detmering design ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung
zu verwenden.
7) Haftung
7.1 Jens Detmering / jens detmering design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.2 Jens Detmering / jens detmering design verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3 Sofern Jens Detmering / jens detmering design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Jens Detmering / jens detmering design. Jens Detmering / jens detmering design haftet
nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4 Mit der Genehmigung (Freigabe auch in elektronischer Form per E-Mai)l von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild in den jeweiligen
Entwürfen.
7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für Jens Detmering / jens detmering design.
7.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Jens Detmering / jens detmering design nicht.
7.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Jens Detmering / jens detmering design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
8) Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber mit den Entwürfen nicht oder nur teilweise zufrieden oder wünscht der Auftraggeber während
oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Jens Detmering / jens detmering design behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Jens Detmering / jens detmering design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der Jens Detmering / jens detmering design übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Jens
Detmering / jens detmering design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9) Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
9.1 Bei Projekten, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Informationen und Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form.
9.2 Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Unterlagen. Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminänderungen durch Jens Detmering / jens detmering design führen. Soweit Jens Detmering
/ jens detmering design bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen.
9.3 Erbringt ein Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang, so sind die hiermit daraus entstehenden Folgen vom Auftraggeber zu tragen.
Werden bestimmte Daten, Unterlagen, Informationen oder Termine, die für die vereinbarte Leistung wichtig sind, nicht erbracht, vorenthalten oder nicht weitergegeben, so trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Jens Detmering / jens detmering
design haftet für das schuldhafte Versäumnis des Auftraggebers nicht.
10) Zustandekommen des Vertrages
10.1 Das Vertragsverhältnis zwischen Jens Detmering / jens detmering design – freier Art Director, Werbeagentur und dem Kunden/ Auftraggeber kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags (Angebot) und Annahme dessen durch Jens Detmering /
jens detmering design- freier Art Director, Werbeagentur zustande. Das Angebot/Der Auftrag des Kunden erfolgt auf elektronischem Weg per E-Mail an detmering-design@gmx.de. Die Annahme durch Jens Detmering / jens detmering design- freier Art
Director, Werbeagentur erfolgt in der Regel durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email Adresse.
11) Kreditauskunft, Schfauaskunft und Vorkasse beim ersten Auftrag bei Neukunden
11.1 Mit der Auftragsbestätigung per E-Mail an Jens Detmering / jens detmering design- freier Art Director, Werbeagentur erteilen Sie Jens Detmering / jens detmering design- freier Art Director, Werbeagentur auch die Vollmacht vor dem Auftragsbeginn
eine Kreditauskunft über dessen Kreditwürdigkeit bei der Schufa oder ähnlichen Instituten für Wirtschaftsauskünfte (z.B. Crdeitreform odr Bürgel) über den jeweiligen Kunden einzuholen.
11.2 Sollte der Kunde nicht Kreditwürdig sein, bleibt es Jens Detmering / jens detmering design- freier Art Director, Werbeagentur vorbehalten den Auftrag abzulehnen.
11.3 Beim ersten Auftrag von neuen Kunden sind mindestens 50% der im Angebot veranschlagten Summe im Voraus zu bezahlen und der Auftrag beginnt nach dem Geldeingang auf den Bankkonto von Jens Detmering / jens detmering design- freier
Art Director, Werbeagentur.
11.4 Es kann auch ein einmaliger Bankeinzug in höhe des im Angebot vereinbarten und durch Auftragsbestätigung des Kunden betätigten Berages durch Jens Detmering / jens detmering design- freier Art Director, Werbeagentur getätigt werden, wenn
der Kunde mehr als 2 Wochen zum Zahlungsziel genannten Datums in der Rechnung im Zahlungsverzug ist. Damit erklärt sich der Kunde einverstanden und hat dafür Jens Detmering / jens detmering design- freier Art Director, Werbeagentur vor Auftagsbeginn
seine komplette Bankverbindung mitzuteilen.
12) Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort ist Hamburg.
12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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